Wobei das ein Punkt ist, wo du mich nicht mit kriegst, denn Fahrerflucht ist nicht ohne Grund eine Straftat. Unfälle passieren, aber dann steht man dazu
Geht ja nicht gleich um Fahrerflucht.... bei Blechschäden kann man sich auch so mit dem Unfallgegner einigen und der Versicherung das melden, dazu bedarf es keiner Polizei.
Worauf CJ#22 hinaus wollte ist wohl, wenn dann im Nachgang die VS der Polizei meldet; "Ja, der ist aber 70 in der 30er Strecke gefahren...."