Also wenn der "Gesamtschaden" eindeutig von der gebrochenen Zündkerze stammt, dann sollte in D doch
die Beweislastumkehr greifen.
D.h. der Händler müsste dir beweisen, dass die Kerze ok war und das die erst bei dir kaputt gegangen ist.
Was er nicht kann.
Unsicher bin ich mir bei den Fristen; 6 oder 12 Monate nach Kauf einer "beweglichenSache" / Gebrauchsgut.
Mein 4er QP hatte einen Defekt am Klimakühler; aber erst, nachdem ich im Gespräch mal die Vokabel Beweislastumkehr
habe fallen gelassen, wurde mir versichert, das man den Schaden übernimmt.
Ein Schelm, wer Böses denkt
Das war aber innerhalb 6 Monate nach Übernahme des Fahrzeugs (Vorführer).
Aber das sind sicher Dinge die dein Anwalt bereits berücksichtigt
Ich drücke dir die Daumen !