Wäre mal interessant zu wissen, ob man dann vom Kaufvertrag zurücktreten könnte.
Da die mir die Lust aufs Auto etwas vergangen ist, würde ich es evtl in Erwägung ziehen. Oder um den Händler mal zum Nachdenken zu bringen. ?
Sollte gehen. Ziff.: IV 7. der AGB: "Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers
für den Käufer zumutbar sind"
Ob der Scheibenwischermotor von Bosch oder Valeo verbaut ist, dürfte eine zumutbare Abweichung sein. Wenn aber separat zu bezahlende Sonderausstattung fehlt, gilt das nicht mehr. Der Kunde, der einen frei konfigurierten Neuwagen bestellt, will das Fahrzeug genau so und nicht anders.
Allerdings greift Ziff. IV 2. und 3: 6 Wochen nach Überschreiten des unverbindlich genannten Liefertermins wäre schriftlich unter Fristsetzung zur Lieferung aufzufordern. Wenn der Händler dann nicht liefert, kann nach Ablauf der Nachfrist der Rücktritt erklärt werden.