Ich hätte von meinem Reifenhändler auch andere Kombinationen bekommen.
Von gesetzlicher Seite gibt es hier wohl keine Einschränkung wenn man anstelle H z.B. V Reifen aufzieht auch wenn diese nicht in den Papieren vermerkt sind. Solange die sonstigen Parameter stimmen sehe ich da auch keine Probleme, nur dies hätte zu Folge das es keine Sternmarkierung auf den Reifen gibt.
Was BMW im Falle von Garantie und Kulanz Anträgen dann macht steht auf einem anderen Blatt. Gerade bei xDrive Fahrzeugen hört man im Internet nichts gutes.