Jain, es wurde vorgeschlagen extra scharfe Bonbons im Fahrzeug zu platzieren
In dem Fall wäre der Vorsatz ja noch schwerer nachzuweisen, zumindest wenn man das mit der Vorgeschichte bzw. den ersten Bonbons nicht an die große Glocke hängt. Ist ja doch nochmal was anderes, als dem Kollegen das Mittagessen wegzuschnabulieren, schließlich sprechen wir hier von einem Dienstleistungsverhältnis, und da ist sicher nicht damit zu rechnen, dass sich da jemand an Bonbons bedient.
Unschuldsvermutung ist aber genau das richtige Stichwort, denn hier den Vorsatz nachzuweisen ist in beiden Fällen kaum möglich, zumal man eben wie schon geschrieben ja auch eine eigene Untat oder sogar Straftat zugeben müsste.