Das ist aber wieder was anderes
Bei Dienst-/Leasingfahrzeugen müssen solche Veränderungen i.d.R. eigentlich mit der BMW Bank abgesprochen werden :). Und wenn alle Sachen aus dem BMW Katalog kommen ist das auch alles kein Problem. Verbaust Du aber H&R Federn oder Federn eines anderen Herstellers die nicht bei BMW bezogen wurden könnte BMW Dir eine Garantie auf das Fahrwerk entziehen.
Wie gesagt das ist alles "eigentlich" und "müsste" ... kenne persönlich genug Fälle wo es dem Besitzer des Fahrzeugs und dem Autohaus egal war ... kenne aber auch Fälle wo der Händler "gepetzt" hat und dann war das Geschrei groß. Ich sage nur wie es sein müsste, nicht wie es in den meisten Fällen ist
Nur wenn später einer echt mal Probleme hat und sagt "ja aber im Forum steht" ... dann sollte im Forum zumindestens die Version stehen die effektiv gültig ist und wie EIGENTLICH verfahren wird bei so einer Änderung
Mein letzter F30 LCI hatte auch das Eibach Pro Kit drin und hat keinen gejuckt, das nur als Randnotiz