Gut Handeln ist bei gebrauchten ja meist etwas schwierig, wenn es ein BMW Händler ist, lassen die da meist kein Spielraum zu, aber du könntest wenn du ihn dir anschaust ja eventuell ein paar Kratzer die du sicherlich finden wirst monieren oder den Lack das der nicht so super ist, sonst bleibt dir hier gerade bei Premium Selection wenig Verhandlungsbasis
Beiträge von CJ#22
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Ok, danke noch mal...
Wenn nicht Beide side by side stehen erkennt man da keinen Unterschied.
Richtig, da muss man schon wissen live wie was aussieht und genau hinschauen sonst fällt das kaum auf

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Der Unterschied liegt nur im von mir markierten Bereich wenn ich es richtig verstanden habe?
So halb, das Scheinwerfer Inlay was hier Silber ist auch im Scheinwerfer selbst, ist bei den Shadow schwarz, Moment ich suche mal ein Bild

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Die Scheinwerfer wirken auf mich auf den Bildern bereits sehr dunkel, deswegen meine Nachfrage ob es beim Laserlicht überhaupt Unterschiede gibt. Nachrüsten würde da nicht in Frage kommen, den Kosten/Nutzen Faktor könnte ich der Finanzministerin nicht darstellen.

Das sind die normalen Laser- Scheinwerfer, erkennt man an der silbernen Inlays seitlich am Scheinwerfer, aber einen schwarzen Rahmen haben diese wie zu sehen ebenso also der Unterschied ist wirklich marginal

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Ja, dann ist das Inlay vom Scheinwerfer nicht dunkler als sonst. Bei einem weißen Auto würde das tatsächlich ein bisschen besser aussehen durch den Kontrast. Aber nur deshalb würde ich persönlich nicht auf das Auto verzichten, wenn der Rest passt. Zur Not kann man's nachrüsten - wenn auch natürlich sicherlich für 2-3.000€.
Schließe mich an also ob Shadow oder nicht musst du schon recht genau hinschauen und während der Fahrt sieht man eh kein Unterschied..
PS: bei Nachrüstung dann aber 3000 EUR pro Scheinwerfer und das nur Teilekosten und auch nur der Scheinwerfer, für die Nachrüstung benötigt man ja noch zusätzliche Teile, also nachrüsten würde ich sowas nicht.. denn ca. 8-9K EUR naja das ists nicht wert für schwarzes Plastik im Scheinwerfer

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Jetzt muss ich zu meiner Schande gestehen, dass ich über eine Klappensteuerung nachdenke

Nicht nachdenken.. KAUFEN! (nein ich bekomme keine Provision für Werbung
)Ist das beste leichteste und bezahlbare Gimmick für mehr REALEN Klang, nach ein paar Tkm wird der auch noch etwas kerniger

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Ich habe auch viel im Netz dazu gesucht.
Die zitierte Dekra Antwort kann man zurückdatieren auf 2012 vermutlich von hier.
In neun Jahren hat sich möglichweise einiges geändert.
Es wäre schön, wenn das heute auch noch gilt.
Also soweit ich weiß zumindest laut Gesetz, hat sich hieran nichts geändert, das Problem wird sein, dass sowas eine Ansichtssache ist und es gut sein kann, das die Blauen dich abschleppen und der Gutachter dann aber sagt ja ne das ist egal und fertig aus.
Ich würde hier einfach mal beim TÜV oder Dekra schriftlich nachfragen, wenn du da nichts erhältst, dann auf eigenes Risiko quasi, denn auch eine Einzelabnahme, ohne ein Material oder Werkstoffgutachten kannste vergessen..
EDIT: Ich habs aus dem 1er M Forum aber scheint ja dasselbe zu sein

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Mein Stand ist, das bei einigen die Nieten wohl nicht ordentlich eingebaut wurden und es dadurch zwar fest ist aber irgendwie innen am Lack schaben kann und es dadurch dann wenn sich das mal durch Zinkschicht und Lack geschabt hat, Rosten könnte..
Deshalb nehmen Sie das auch ab denke ich und schauen ob da was gescheuert hat und klatschen es dann ordentlich wieder ran

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Ludwigshafen. Bei einer Tuning-Kontrolle in Ludwigshafen ist am Mittwoch bei elf von 25 kontrollierten Autos die Betriebserlaubnis entzogen worden. Wie die Polizei mitteilte, haben die Beamten die Kontrollen in der Mundenheimer Straße und der Lagerhausstraße durchgeführt.
Von den elf Autos stellt sich dann beim Gutachter raus, das nur bei 2 die BE wirklich erlischt, der Rest kann dann schön wieder geholt werden und die Polizei aka der Steuerzahler bleibt auf 4 stelligen Kosten für nichts und wieder nichts sitzen

Zu den Domstreben, normalerweise muss das nicht eingetragen werden es sei denn sie werden fest mit dem Fahrzeug verschweißt oder sowas, hier mal ein Schreiben der Dekra:
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:Im Fall einer Domstrebe ist die Frage zu klären, ob durch die Verwendung
der Strebe "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist".
(§19(2) StVZO)Dies ist nach sachverständiger Auffassung bei den im Zubehörhandel zu
erwerbenden Domstreben in der Regel nicht der Fall (es sei denn, der
Fz-Hersteller untersagt explizit die Verwendung von Domstreben). Daher
ist für eine handelsübliche geschraubte Domstrebe kein Prüfzeugnis
(ABE, Teilegutachten) erforderlich, die Notwendigkeit einer Abnahme
ist nicht gegeben.Wenn durch Umbauten oder durch Schweißarbeiten an der Karosserie
deren Strukturfestigkeit nachteilig verändert wird, kann man von der
o.g. Gefährdung ausgehen. Eine Abnahme kann dann nur durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.
Es kommt bezüglich der Beurteilung der Zulässigkeit allerdings immer
auf den konkreten Einzelfall an.Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, vor der Änderung Rücksprache beim
Fahrzeughersteller oder mit einem "amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" zu halten.