Beiträge von CJ#22

    Jaa das stimmt, beim X6 ist das wohl Homologiert worden quasi als Fahrlicht, wie z.B. die Angel- Eyes, daher geht das dort.


    Beim G20/21 fällts leider unter Zubehör und daher nicht als Fahrlicht homologiert und nur im Stand bei ausgeschaltetem Motor nutzbar.


    PS: das ist damit sie beim Einparken den Pfeiler genau mittig vorm Auto auch sehen können ;)

    Einmal das und man hat dann silber- schwarze Nieren was sich extrem mit Cerium beißt und auch bei der erweiterten Shadow Line nicht so super aussieht..

    Ich hab aber kein Flaggenhalter am Auto und ins Fenster klemme ich mir nichts :P

    Und der letzte musste doch auch noch ne gelbe Rundum-Leuchte bekommen, war das nicht so? :D

    Ich schweiß dir den ran, kein Problem ;)


    Also ich kenne es nur bei HiRog und Bund, dass der letzte ein Schild hat sowie eine Grüne Flagge aber kein Blinkelicht, aber wenn man es hat, kann man es ja anmachen ^^

    Hast recht, ich kann mich manchmal schwer bremsen. Falls ich vom Update betroffen sein werde, kann ich mir ja etwas überlegen. Bis dahin sind meine Lippen versiegelt.

    Also solange du keinen M340i mit Softwarestand von Anfang 19 kaufst und den dann updatest, solltest du keine Probleme haben ;)

    Da hast du zwar recht jedoch kann ich dir hier ganz leicht eine juristische Antwort zu geben:


    Eine Änderung egal in welchem Maße muss eindeutig nachweißbar sowie definierbar sein, sodass hier eine Beweisaufnahme erfolgen kann.


    Durch das fehlen des Ausgangszustandes sowie einem Gutachten oder definierter Parameter, kann hier somit vor dem Gericht eine Änderung weder durch ein Gutachten belegt werden, noch kann dieses nachträglich angefertigt werden.


    Somit kann man vor dem Gesetz nicht einmal beweisen, dass eine Änderung stattgefunden hat, ein einfaches ja aber vorher war das meiner Meinung nach kerniger und lauter und jetzt ist das nicht mehr so, ist hier weder aussagekräftig, noch kann dies als Beweis zu rate gezogen werden.


    Rechtlich gesehen, hat hier also keine Änderung stattgefunden, da es aus o.G. Gründen nicht nachweißbar bzw. definier oder messbar ist, sondern wohl nur persönlich empfinden.


    Somit sollten alle weiteren Fragen auch geklärt sein.