Das sollte helfen: klick
Lt. Bgh Urteil: « Als übliche Beschaffenheit gebrauchter Wagen kann Unfallfreiheit angenommen werden (von Bagatellschäden abgesehen) »
Ich seh das so wie
@Matthias (und das ist selten ), es liegt ein versteckter Sachmangel vor. Ich würde direkt zum Anwalt gehen, wenns um 40k geht, sollten dir 2k auch Wurscht sein.
Auch ist Eile gebiten weil wenn es ein Fähnchenhändler ist, dann zieht er die Masche vielleicht generell so ab und geht dann in aller Regelmäßigkeit in Insolvenz, was die Lage natürlich nochmals erschwert.