Also kurzes Feedback von mir und meinem Fall:
Meiner steht jetzt beim freundlichen in der Werkstatt.
Der Service Berater hat mir erklärt, dass die Gesetzesänderung natürlich sehr fraglich ist, aktuell darf BMW das Kühlmittel aber nicht verkaufen.
Der Hintergrund ist, dass ein Bestandteil des Kühlmittels als Gefahrgut gilt und dieses durch eine Änderung der Gesetze, nicht an private Leute ausgegeben werden darf. Aus seiner Sicht sagte er auch, das ist natürlich fraglich, da man als Fahrer in dem Moment nichts machen kann...
Lt. System ist für mein Fahrzeug keine Technische Aktion notwendig, das wurde gestern schon über die Fahrgestellnummer geprüft.
Das Fahrzeug wird aber trotzdem überprüft und es ist bekannt, dass ich Wasser nachgefüllt habe. Auch der Service Berater hatte gesagt, optimal ist die Lösung natürlich nicht, aber das ist der einzige Weg um überhaupt etwas zu tun, und dann sollte man das Thema entsprechend überprüfen lassen.
Verwunderlich für mich ist folgendes:
Der Kleine Ausgleichsbehälter ist überfüllt, das erkennt man mit dem Auge sofort.
Der große Behälter ist dagegen untere minimum - In diesem Hatte ich das Wasser nachgefüllt.
Der Wagen meldet aber bisher nichts mehr - Auch das wissen die in der Werkstatt.
Vermutet wird, dass die Kühlmittelstände falsch befüllt waren oder etwas entweicht ist, was lt. ihm - ab und an vorgekommen ist.
Auf das AGR habe ich ihn auch angesprochen, da konnte er ad-hoc aber nichts zu sagen.