Strafe für ohne Parkscheibe sind vorbei.

Kommentare 4

  • Sehr chic. Ich hoffe nur, dass die Aufschreiber auch immer so weit oben schauen. Du hast du oben angebracht statt unten, wenn mich das Bild nicht täuscht.

    • Stimmt , ist oben auf der Beifahrerseite . Bis jetzt scheint sie jeder Aufpasser gesehen zu haben. So weit ich weiß ist es nicht geregelt wo sie sein muß , hauptsache sie ist sichtbar angebracht.

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    • Ist das denn zulässig?

    • Aber wo genau muss die Parkscheibe im Auto liegen? § 13 StVO verlangt, dass die Parkscheibe gut sichtbar und zweifelsfrei von außen lesbar sein muss. Idealerweise liegt sie vorne unter der Windschutzscheibe. Tatsächlich darf sie aber auch im Seitenfester oder auf der Hutablage (an der Heckscheibe) platziert werden.


      So zu lesen in der Stvo .Also alles gut . :thumbsup: