Im Fahrzeugschein steht 1350Kg + 130Kg für AHK.
Ich habe KW direkt angeschrieben. Das war die Antwort:
Hallo Herr ...
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gegen die Verwendung einer Tieferlegung in Verbindung mit einer Anhängerkupplung gibt es keinerlei technische Einwände.
Relevant ist die Stützlast – 50 bis 100 KG - Das wiederum entspricht einer gewöhnlichen Zuladung.
Die Mindesthöhe Mitte-Kugelkopf bis Boden beträgt 350 mm - das ist bitte zu beachten.
Die Lasten im Anhängerbetrieb sind optional und kann daher bei der Gutachtenerstellung leider nicht berücksichtigt werden da diese auch bei dem Fahrzeugtyp im KBA nicht hinterlegt sind.
Dies müssten Sie am besten im Vorfeld mit Ihrer Prüfstelle vor Ort klären wo Sie das Fahrwerk dann eintragen lassen.
Mit freundlichen Grüßen / Best regard