Alles anzeigenMoin, mein örtlicher Schrauber hat mich heute darauf aufmerksam gemacht, dass Fremdfelgen eine Typengenehmigung nach e1*2007/46*1947*05 (BMW 316d, 318d, 318i, 320d, 320d xDrive, 320e, 320i, 330d, 330d xDrive, 330e, 330i, 330i xDrive, M340d xDrive, M340i xDrive) haben müssen. Die sind im Zubehör wohl eher selten und auch etwas teurer.
Was bedeutet das bei Felgen, die ich ggf. von ATU beziehen würde, und dabei nicht auf die o. g. Typengenehmigung geachtet wurde?
Was würde es bedeuten, wenn ich passende 5-er BMW Felgen (zugelassene Reifen- und Felgengröße) mit einer anderen BMW-Typengenehmigung montieren würde?
Ist ja alles nicht so einfach
Schöne Grüße Manfred
Also in Prinzip ist das ganz Einfach ,
du Prüfst ob dein Auto in der ABE aufgeführt ist
Dann noch die Auflagen in der ABE Prüfen .
Wenn das alles passt bist du auf der Sicheren Seite dass du die Felgen Verwenden darfst .
Der 330e ist zb oft Augenommen , Bermutlich weil er ein schwerer Brocken ist .
Nicht für Sportbremse Geeignet hab ich auch schon bei einer meiner Wunsch Winterfelgen gelesen ....
Zum 5er
da wirst du nichts finden mit einer für den dreier zugelassenen Radreifengröße
Das geht nur über Einzelabnahme
Ich hoffe das bringt ein wenig mehr Licht ins dunkle ![]()