Mal ein Zitat aus dem Netz: In der Vergangenheit kam es bereits des Öfteren zu Fahrzeugstilllegungen, weil vor allem die Prüfer der DEKRA in der Pulverbeschichtung einen Eingriff in die Substanz der Felgensehen. Für die Besitzer ist das besonders ärgerlich: Für sie bedeutet es, die Felgen zwar pulverbeschichten zu dürfen, sie dann aber im Straßenverkehr nicht nutzen zu können.
So interessant wie diese Meldung ist, so verwirrend ist sie inhaltlich auch.
Wie stellt ein Dekra-Prüfer fest, ob eine Felge verkehrstechnisch falsch oder richtig pulverschichtet ist, und wie stellt er fest, daß das Materialgefüge
geschädigt ist? Werden da Röntenaufnahmen gemacht?
Die Meldung liest sich so, als wäre das Pulverbeschichten an sich schon gefährlich, oder ist das im Text nur falsch interpretiert?
Das Auftragen eines Farbpulvers durch die elektrostatische Aufladung an sich ist nicht problematisch, sondern das anschließende Einbrennen bei
hohen Temperaturen. Das kann unter Umständen das Materialgefüge schädigen. Und auch das kann der Prüfer der Felge nicht ansehen.
Oder sieht man einen Unterschied zu einer mit Niedrigtemperatur eingebrannten Edelweiss-Felge? Natürlich nicht.
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, wie die Dekra an optisch einwandfreien Felgen eine durch Pulverbeschichtung verursachte Materialschädigung
nachweisen will. Weiß da jemand mehr?