Dem Erstbesitzer ist der Lackschaden entstanden. Tür hinten rechts Vandalismus. Dann ging der Wagen als Leasingrückläufer zum Händler Faba. Dort wurde er laut Händler ohne jede Beanstandung zurückgenommen. Dann erfolgte PS Prüfung mit zwei Jahren Garantie. Verkauf vor zwei Monaten an den jetzigen Eigentümer. Er hat ihn nur zwei Monate nebenbei gefahren weil er mit dem Firmenwagen hauptsächlich unterwegs ist. Ihm ist der G21 zu klein. Letztendlich auch egal.
Die Ausstattung ist nicht so schlecht. xDrive Panoramadach wollte ich nicht. Ebenso keinen Mildhybrid. Ich könnte hier die Vin mitteilen wenn damit kein Missbrauch betrieben werden kann. Wie wäre das?
Ich habe mit mehreren Händlern telefoniert. Das war sehr ernüchternd. Da kommen Dinge zu Tage die nicht in der Anzeige stehen. So wie bei meiner zweiten Alternative in Karlsruhe. Starkes Raucherauto, Frontschürze Haube Kotflügel getauscht wegen Unfall usw.
Bei anderen hörte es sich nicht viel besser an.
Dies war fast das serioseste Angebot. Abgeber war okay. Ganz doof bin ich nicht.
Letztendlich gibt's den G20 eh noch nicht lange genug um Langzeiterfahrungen zu tauschen. Prinzip Hoffnung ist immer dabei.
Soll ich die VIN mitteilen?