ist es nicht so, dass in den ersten sechs Monaten der Hersteller beweisen muss, dass es nicht sein Verschulden ist ?
Eine Rechtschutzversicherung sollte natürlich schon vorhanden sein, wenn nicht kann man die Reparatur eh gleich selber zahlen.
Fast. In den ersten 6 Monaten gilt bei Privatpersonen, dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war. Nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr und der Käufer ist in der Beweispflicht.
Da hier zwei verschiedene Verkäufer (BMW Händler & Tuner) beteiligt sind, wird es schwierig für den Käufer. Theoretisch besteht ja auch die Möglichkeit einer bereits ab Werk defekten Komponente und der Turbolader wäre auch ohne Tuning defekt. So würde vermutlich der Tuner argumentieren. BMW wird argumentieren, dass der Schaden auf das Tuning zurückzuführen ist. BMW und Tuner schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu, den Schaden hat der Kunde und er muss dann auch beweisen, dass entweder BMW oder der Tuner schuld ist, trotz Sachmängelhaftung.