Rein Interessehalber, braucht man da dann echt nichts anderes mehr ? also sprich wie du sagst wenn ich das schaffe und den korrekt befestige und zum laufen bringe könnte ich den auch bei einem Polo verbauen ?
Das ist keine Rechtsberatung, aber wir kennen uns mit Zulassungen etwas aus.
Ich weiß nicht, was dagegen spricht, den kompletten und zugelassenen BMW Scheinwerfer im VW Polo oder im Porsche Cayenne zu betreiben.
Zitat von CJ#22
Weil gefühlt braucht man in DE ja für alles irgendwie eine Zulassung.. selbst die ECE für z.B. eine AGA ist ja teils an ewig viel Papierkram gebunden..
Du musst dann vielleicht nachweisen, dass die Einbaulage richtig ist.
Wie? Keine Ahnung
Und wirst höchstwahrscheinlich eine Menge Fragen bei der Verkehrskontrolle haben, weil die Streifenpolizisten sich nicht mit Allem auskennen können.
Ist halt ein Ausnahmezustand
Es gibt das universelle Tagfahrlicht zum Nachrüsten.
Man muss bestimmte Kriterien zur Einbaulage einhalten, dann ist das in jedem Fahrzeug legal.
Wo ist der Unterschied zum Scheinwerfer? Ich sehe keinen.
Ich kann natürlich nicht wissen, wie das bei bmw gemacht wurde, beschreibe aber wie das funktioniert.
Ich lasse mit Absicht die nicht relevanten Punkte weg und schreibe keine Fachbegriffe, damit man es verstehen kann (nicht, dass es ein Besserwisser liest und korrigieren will)
Der Scheinwerfer wird für sich alleine geprüft.
Hier ein kurzes Video, wie die Messung stattfindet:
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Wichtig bei der Lichtprüfung ist, dass in den bestimmten Winkeln gemessen wird und die Helligkeit zu dem Winkel passen muss.
Das ist natürlich bei jedem Licht (Standlicht, Abblendlicht, Tagfahrlicht) anders.
Nun zum Ablauf: (alle Zahlen als Phantasiezahlen)
Der Scheinwerfer wird montiert, wie er nachher im Auto verbaut werden soll.
Tagfahrlicht wird angemacht. Nach einer recht langen Warmlaufphase kann man die Messung starten.
Da man das Tagfahrlicht misst, müssen die Winkel nach ECE R87 eingestellt werden und in diesen Winkeln muss eine Mindesthelligkeit erreicht werden
Zum Beispiel 0° Vertikal und 0° Horizontal 400cd. Wird 410 cd gemessen, ist ok.
5° Vertikal und 15° Horizontal. Das heißt der Scheinwerfer wird gekippt und gedreht. Bei dieser Lage vom Scheinwerfer, müssen die 320cd erreicht werden. Ist die Helligkeit an der Stelle ok, gehts weiter.
Usw.
Es sind sehr viele Positionen, die gemessen werden.
Und so bei jeder Funktion, die der Scheinwerfer hat.
Ist die Prüfung nun bestanden, ist der Scheinwerfer zugelassen.
Wenn man die Einbaulage! beachtet, kann man den von mir aus im VW einbauen. Und es ist legal.
Das heißt also, der CSL Scheinwerfer ist im G22 legal am Platz, wenn er richtig befestigt ist.
Beim G22 gibt es leider eine Besonderheit, die es beim G26 und G8x so nicht gibt: Die Führung Stossfänger hat dummerweise eine Nase, die dem Kühlkörper im Weg ist:
Ich werde dann morgen weiter berichten.
Herzlichen Dank für deinen wertvollen Test. Gut, dass bei den Testern nicht nur M Modelle waren. Das mit dem Plastikteil hat niemand geahnt
Ich möchte Eure Erfahrungen nicht in Frage stellen, aber vielleicht ist das beim G20/21 und G26 anders vom Bauraum, beim G22 wüsste ich nicht, wie die Stoßstangendemontage da helfen sollte.
Doch, das hilft.
Nach Stoßstange ist der Scheinwerfer in 10 Sekunden ab
Der Hersteller/Zulieferer glaubt, in jahrelangen Tests alle Eventualitäten berücksichtigt zu haben und dann kommt die Realität und sagt ihm nach einem halben Jahr Feldeinsatz: "Oooops, da hast Du aber etwas übersehen."
Das gibt es in jedem Beruf und auch im (privaten) Alltag