Hamburch ja ich hatte versehentlich 59.520€ anstatt 58.520€ gerechnet, es sind nur 14,29%.
Gegenstand der Garantie ist die
Funktionsfähigkeit aller mechanischen
und elektrischen Telle des Fahrzeuges
mit nachstehenden Ausschlüssen:
• Auspuffsystem: Von der Garantie erfasst sind jedoch
alle Auspuffteile, vom Auspuffkrümmer bis zum Kata-
lysator (jeweils einschließlich).
• Ausstattung: z. B. verchromte Teile, Zierleisten, Arm-
auflage, Dachhimmel, Ablagefächer, Seitenverkleidung,
Sonnenblenden, Getränkehalter, Polsterung, Diese
beispielhafte Auflistung ist jedoch nicht abschließend.
• Bremsen und Kupplung: Kupplungsscheibe,
-druckplatte, Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln,
Einstellarbeiten der Kupplung und der Bremsen.
• Glas/Fensterscheiben: Spiegelgläser, Glas und
Verdeckscheiben; von der Garantie erfasst ist jedoch
die Heckscheibe bei Ausfall des Heizungs- und
Antennenelements.
• Fremdteile: Teile (z.B. Zubehör, Autoradios, Navi-
gationsgeräte), die nicht den Qualitätsstandards von.
Originalteilen des Herstellers entsprechen.
• Gummiteile: Gummidichtungen an Türen, Kofferraum
und Dach; Achslager/-aufhängung, Achs- und
Lenkungsmanschetten, Silentblöckel-buchsen,
Motorlager (Ausnahme Hydrolager), Stabilisatorlager,
Querlenkerlager. Diese beispielhafte Auflistung ist
jedoch nicht abschließend.
• Instandhaltung: Wartungs-, Inspektions- und Pflege-
• Karosserie: Ausrichtung, Korrektur und Einstellarbeiten
von Karosserieteilen, wie z.B. Schiebe- und Lamellen-
-dach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Kofferraumdeckel und
Stoßstangen; Lackschäden und Rost an der Karosserie,
Wasserlecks bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie,
wie z.B. undichte Tür-, Schiebedach- und Fenster-
dichtungen oder Cabrio- und Faltverdecke.
• Ruhedichtungen, wie z.B. Flach- und Papierdichtun-
gen, die keiner Bewegungsmechanik ausgesetzt sind
(nicht jedoch z. B. Undichtigkeiten an wasserführenden
technischen Einrichtungen wie Kühler, Wasser-
schläuchen, Zylinderkopfdichtung, Heizkörper oder
der Klimaanlage).
• Kraftstoffsystem: Verunreinigungen mi Kraftstof-
system.
• Räder Reifen, Felgen, Radkappen, Radschrauben,
Spureinstellung und Auswuchten der Reifen.
•
Scheinwerfer: Glas, Scheinwerfergehäuse, Leucht-
mittel, Xenon-Brenner.
•
Sonstiges: Windgeräusche, Quietsch- und Klapper-
geräusche, Batterien.
•
Elektrofahrzeuge: Hochvoltbatterie inkl. SME-Steuer-
elektronik, SBOX (Sicherungsbox), Gehäuse, Innen-
teile, Kühlsystem, Speicherheizung.
• Verbrauchs- und Verschleißmittel: Stoßdämpfer
(ausgenommen Bruch und/oder Totalausfall der
Stoßdämpfer), Füter, Schmiermittel, Frostschutzmittel,
Betriebsstoffe, Zündkerzen und Glühstifte, Scheiben-
wischerblätter, Schrauben, Mutter, Unterlegscheiben
- es sei denn, der Austausch erfolgt in Verbindung mit
der Reparatur eines gedeckten Teiles und ist technisch
erforderlich. Diese beispielhafte Auflistung ist jedoch
nicht abschließend.
• Auffüllen, Nachfüllen und Umrüsten der Klimaanlage,
es sei denn, die Befüllung erfolgt mi Zusammenhang
mit einer ersatzpflichtigen Reparatur.
• Verschleiß: Hierunter fallen alle Teile, die im Rahmen
der Wartungs- bzw. Servicearbeiten regelmäßig
geprüft bzw. getauscht oder emeuert werden, z.B.
Luftfilter, Ölfilter, Zündkerzen, Keilriemen, Keilrippen-
riemen, Zahnnemen.
• Verdeck: Verdeckstoff von Cabrio- oder Faltverdecken
• Mobilteile von Freisprecheinrichtungen und Telefon-
anlagen.
• Serienmäßiges Zubehör z. B. Wagenheber, Feuer-
löscher, Wamdreieck, Verbandskasten, Werkzeugsatz.
Nicht von der Garantie gedeckt sind ferner
folgende Schäden:
• Folgeschäden:
- Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit
sie nicht ni unmittelbarem Zusammenhang mit dem
garantiepflichtigen Schaden anfallen.
- Kosten für die Bergung und Verwahrung des Fahr-
zeuges (z.B. Abstellgebühren, Mietwagenkosten,
Frachtkosten, Abschleppkosten uรพ.).
- Ein Schaden an einem nicht von der Garantie
abgedeckten Bauteil, der durch einen Schaden an
einem von der Garantie abgedeckten Bauteil
verursacht wurde.
- Ein Schaden an einem Bauteil, das von der Garantie
abgedeckt ist, verursacht durch einen Schaden an
einem Bauteil, das nicht von der Garantie erfasst ist.
• Durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,
Blitzschlag, Erdbeben oder Uberschwemmung sowie
durch Brand, Verschmorung oder Explosion.
• Durch Fremdeinwirkung entstandene Schäden,
wie z. B. Marderschäden.
• Durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere
Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmung,
sonstigehoheitlicheEingriffeoderdurchKernenergie.
• Durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen mit
mechanischer Gewalt plötzlich einwirkendes Ereignis.
• Durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung,
insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub
oder Unterschlagung.
• Die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren
als den vom Hersteller festgesetzten Achs- oder
Anhängerlasten ausgesetzt wurde, es sei denn, dieser
Fehlgebrauch war für den Schaden nicht ursächlich.
•
Durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und
Betriebsstoffe, es sei denn, dieser Fehlgebrauch war für den Schaden nicht ursächlich.
Die vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten
herbeigeführt worden sind.
Durch die Verwendung eines erkennbar reparatur-
bedürftigen Teiles, es sei denn, dass der Schaden mit
der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in
Zusammenhang steht oder dass das Teil zur Zeit des
Schadenseintritts von einem hierfür ausgebildeten
Fachmann wenigstens behelfsmäßig repariert war.
Die dadurch entstanden sind, dass das Kraftfahrzeug
technisch verändert wurde (z. B. durch Tuning, Fahr-
werkumbau), es sei denn, diese Veränderung war für
den Schaden nicht ursächlich.
Die dadurch entstanden sind, dass das Fahrzeug bei
Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder bei den
dazugehörigen Ubungsfahrten verwendet wurde, es
sei denn, dieser Fehlgebrauch war für den Schaden
nicht ursächlich.