Beiträge von BlueRidgeMountain

    Hamburch ja ich hatte versehentlich 59.520€ anstatt 58.520€ gerechnet, es sind nur 14,29%.


    Gegenstand der Garantie ist die

    Funktionsfähigkeit aller mechanischen

    und elektrischen Telle des Fahrzeuges

    mit nachstehenden Ausschlüssen:

    • Auspuffsystem: Von der Garantie erfasst sind jedoch

    alle Auspuffteile, vom Auspuffkrümmer bis zum Kata-

    lysator (jeweils einschließlich).

    • Ausstattung: z. B. verchromte Teile, Zierleisten, Arm-

    auflage, Dachhimmel, Ablagefächer, Seitenverkleidung,

    Sonnenblenden, Getränkehalter, Polsterung, Diese

    beispielhafte Auflistung ist jedoch nicht abschließend.

    • Bremsen und Kupplung: Kupplungsscheibe,

    -druckplatte, Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln,

    Einstellarbeiten der Kupplung und der Bremsen.

    • Glas/Fensterscheiben: Spiegelgläser, Glas und

    Verdeckscheiben; von der Garantie erfasst ist jedoch

    die Heckscheibe bei Ausfall des Heizungs- und

    Antennenelements.

    • Fremdteile: Teile (z.B. Zubehör, Autoradios, Navi-

    gationsgeräte), die nicht den Qualitätsstandards von.

    Originalteilen des Herstellers entsprechen.

    • Gummiteile: Gummidichtungen an Türen, Kofferraum

    und Dach; Achslager/-aufhängung, Achs- und

    Lenkungsmanschetten, Silentblöckel-buchsen,

    Motorlager (Ausnahme Hydrolager), Stabilisatorlager,

    Querlenkerlager. Diese beispielhafte Auflistung ist

    jedoch nicht abschließend.

    • Instandhaltung: Wartungs-, Inspektions- und Pflege-

    • Karosserie: Ausrichtung, Korrektur und Einstellarbeiten

    von Karosserieteilen, wie z.B. Schiebe- und Lamellen-

    -dach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Kofferraumdeckel und

    Stoßstangen; Lackschäden und Rost an der Karosserie,

    Wasserlecks bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie,

    wie z.B. undichte Tür-, Schiebedach- und Fenster-

    dichtungen oder Cabrio- und Faltverdecke.

    • Ruhedichtungen, wie z.B. Flach- und Papierdichtun-

    gen, die keiner Bewegungsmechanik ausgesetzt sind

    (nicht jedoch z. B. Undichtigkeiten an wasserführenden

    technischen Einrichtungen wie Kühler, Wasser-

    schläuchen, Zylinderkopfdichtung, Heizkörper oder

    der Klimaanlage).

    • Kraftstoffsystem: Verunreinigungen mi Kraftstof-

    system.

    • Räder Reifen, Felgen, Radkappen, Radschrauben,

    Spureinstellung und Auswuchten der Reifen.

    Scheinwerfer: Glas, Scheinwerfergehäuse, Leucht-

    mittel, Xenon-Brenner.

    Sonstiges: Windgeräusche, Quietsch- und Klapper-

    geräusche, Batterien.

    Elektrofahrzeuge: Hochvoltbatterie inkl. SME-Steuer-

    elektronik, SBOX (Sicherungsbox), Gehäuse, Innen-

    teile, Kühlsystem, Speicherheizung.

    • Verbrauchs- und Verschleißmittel: Stoßdämpfer

    (ausgenommen Bruch und/oder Totalausfall der

    Stoßdämpfer), Füter, Schmiermittel, Frostschutzmittel,

    Betriebsstoffe, Zündkerzen und Glühstifte, Scheiben-

    wischerblätter, Schrauben, Mutter, Unterlegscheiben

    - es sei denn, der Austausch erfolgt in Verbindung mit

    der Reparatur eines gedeckten Teiles und ist technisch

    erforderlich. Diese beispielhafte Auflistung ist jedoch

    nicht abschließend.

    • Auffüllen, Nachfüllen und Umrüsten der Klimaanlage,

    es sei denn, die Befüllung erfolgt mi Zusammenhang

    mit einer ersatzpflichtigen Reparatur.

    • Verschleiß: Hierunter fallen alle Teile, die im Rahmen

    der Wartungs- bzw. Servicearbeiten regelmäßig

    geprüft bzw. getauscht oder emeuert werden, z.B.

    Luftfilter, Ölfilter, Zündkerzen, Keilriemen, Keilrippen-

    riemen, Zahnnemen.

    • Verdeck: Verdeckstoff von Cabrio- oder Faltverdecken

    • Mobilteile von Freisprecheinrichtungen und Telefon-

    anlagen.

    • Serienmäßiges Zubehör z. B. Wagenheber, Feuer-

    löscher, Wamdreieck, Verbandskasten, Werkzeugsatz.


    Nicht von der Garantie gedeckt sind ferner

    folgende Schäden:

    • Folgeschäden:

    - Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit

    sie nicht ni unmittelbarem Zusammenhang mit dem

    garantiepflichtigen Schaden anfallen.

    - Kosten für die Bergung und Verwahrung des Fahr-

    zeuges (z.B. Abstellgebühren, Mietwagenkosten,

    Frachtkosten, Abschleppkosten uรพ.).

    - Ein Schaden an einem nicht von der Garantie

    abgedeckten Bauteil, der durch einen Schaden an

    einem von der Garantie abgedeckten Bauteil

    verursacht wurde.

    - Ein Schaden an einem Bauteil, das von der Garantie

    abgedeckt ist, verursacht durch einen Schaden an

    einem Bauteil, das nicht von der Garantie erfasst ist.

    • Durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,

    Blitzschlag, Erdbeben oder Uberschwemmung sowie

    durch Brand, Verschmorung oder Explosion.

    • Durch Fremdeinwirkung entstandene Schäden,

    wie z. B. Marderschäden.

    • Durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere

    Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmung,

    sonstigehoheitlicheEingriffeoderdurchKernenergie.

    • Durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen mit

    mechanischer Gewalt plötzlich einwirkendes Ereignis.

    • Durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung,

    insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub

    oder Unterschlagung.

    • Die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren

    als den vom Hersteller festgesetzten Achs- oder

    Anhängerlasten ausgesetzt wurde, es sei denn, dieser

    Fehlgebrauch war für den Schaden nicht ursächlich.

    Durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und

    Betriebsstoffe, es sei denn, dieser Fehlgebrauch war für den Schaden nicht ursächlich.

    Die vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten

    herbeigeführt worden sind.

    Durch die Verwendung eines erkennbar reparatur-

    bedürftigen Teiles, es sei denn, dass der Schaden mit

    der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in

    Zusammenhang steht oder dass das Teil zur Zeit des

    Schadenseintritts von einem hierfür ausgebildeten

    Fachmann wenigstens behelfsmäßig repariert war.

    Die dadurch entstanden sind, dass das Kraftfahrzeug

    technisch verändert wurde (z. B. durch Tuning, Fahr-

    werkumbau), es sei denn, diese Veränderung war für

    den Schaden nicht ursächlich.

    Die dadurch entstanden sind, dass das Fahrzeug bei

    Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder bei den

    dazugehörigen Ubungsfahrten verwendet wurde, es

    sei denn, dieser Fehlgebrauch war für den Schaden

    nicht ursächlich.

    Sodala ich kann jetzt meinen 330i von 10/2019 (LP 58.520€ ) für 33.530€ rauskaufen ausm Leasing.

    Das Leasing hat mich in der Zeit 16.625€ gekostet. Macht also 15,75% Rabatt vom Listenpreis.


    Die gesetzliche Gewährleistung gibts rechtlich nicht bei diesem Eigentumswechsel, es wurde mir optional eine Garantie angeboten:

    449€ 1 Jahr

    739€ 2 Jahre

    1.159€ 3 Jahre


    Was sagt ihr dazu?

    Joa ziemlich unausgereift, dass so ein Schrott es in die Produktion schafft ist schon bemerkenswert und zeigt auf, dass man hier überfordert ist.

    wie dem auch sei, ich habe auch nicht das aktuellste, aber alles funktioniert und aus einem 3er wird auch kein 5er mehr nach nem erfolgreochen RSU Update :D

    Ja mit Spartanburg ist mir bekannt, also die X Modelle. Würde mir auch keinen Bestellen aktuell… mit ein Grund.

    Aber dass inzwischen G20 im Ausland gebaut werden für Deutschland - das war eben verblüffend.

    Mein Verkäufer hatte es damals auf die linke Schulter genommen, als ich ihm gesagt habe, dass er die Karre behalten kann wenn sie nicht aus Leipzig Regensburg oder München kommt. Für ihn war es klar: Muss aus München sein. Inzwischen hätte er da wohl Probleme mit mir :)

    ich bin da vielleicht bissl speziell, aber wenn ich mir nen Bayrisches Auto bestelle, soll es zumindest in Deutschland hergestellt werden. Dass nicht alle aus Bayern kommen sehe ich ja ein, Augen zudrücken und so. Aber Ausland! Nein