Solche Details prüft man bei Fahrzeugübergabe. Stellt man fest das Bestellte Ausstattungen nicht wie in der Auftragsbestätigung vorhanden oder geändert sind, dann muss man zwingend die Übernahme verweigern. Das hat Rechtlich insoweit eine Relevanz, dass der Auszuliefernde Händler sich dann in Lieferverzug befindet. Hat man das Fahrzeug mit den gegenüber in der Auftragsbestätigung fehlenden Ausstattungen oder mit anderer Ausstattung übernommen, bleibt einen nur noch die Mängelrüge, Verzugsetzung und anschließender Wandlung oder Kaufpreisminderung oder Mängelbeseitigung. Der hieraus entstandene Wertverlust geht meist zu Lasten des Fahrzeughalters.
Im ersten oben benannten Beispiel hätte der Händler ein Problem und müsste dann das Fahrzeug wie bestellt nachliefern. Leider gibt es zuhauf Händler/Verkäufer die die Unwissenheit derart ausnutzen und mit kuriosen Ausreden dann sich aus der Affäre ziehen, Hauptsache die Provision/Gewinn wurde eingefahren, egal ob der Kunde nachher wie du enttäuscht ist.