Beiträge von Markus F.

    Ja der TÜV hat die im Februar schon problemlos abgenommen. Brauchte dafür nur die BMW Traglastbestätigung und er hat eine GPS Vergleichsfahrt gemacht. Kosten 108€.

    Vom Prinzip kann man nahezu alle 3er, 4er, 5er, 6er, und 8er Felgen damit fahren, da Lochkreis identisch und die Einpresstiefe mit nur 1mm Differenz nahezu immer passt. Bei Werksräder24.de gibt es dazu auch sehr viele Top Angebote. Meine neuen 20“ 728M in 8“ und 9“ mit neuen Pirelli P-Zero in 245/275 gab es für adäquate 2.800 Euronen.

    Bei der 245/275er Kombination braucht man übrigens auch keine Spurplatten, die liegen da sauber im Radkasten :)

    Woher hast Du die Traglastbescheinigung bekommen? Ich dachte, BMW gibt die nicht mehr raus.

    Ich würde gerne meine Winterräder mit 727 M vom G16 zum B4 mitnehmen. Reicht es ggf. auch, wenn ich eine Kopie der G16 Papiere und einen Auszug der Felgen aus dem ETK zum TÜV mitnehme? Daraus sollte ja ersichtlich werden, dass die Räder vorher auf einem Fahrzeug mit höheren Achslasten zugelassen waren.

    Hallo zusammen!


    Ich habe eine Frage zur Wiederverwendbarkeit meiner alten Winterräder auf meinem neuen Fahrzeug. Ich werde diese Räder hier nach Rückgabe des Fahrzeugs "übrig" haben. Jetzt fände ich es sehr charmant, wenn ich zumindest die Felgen auf dem kommenden B4 montieren könnte. Da ich keine Ahnung habe, welche ET die neuen Alpina Classic 20" haben, kann ich den Reifenrechner nicht mit Infos füttern und mich selbst schlau machen.


    Hat einer eine Idee, ob das passen könnte? Einzelabnahme wird wohl erforderlich sein. Die Radlasten dürften, vom G16 aus betrachtet, ausreichend sein. Idealerweise würde ich natürlich die Reifen gleich mitnehmen. Da die aber dann ohnehin schon nicht mehr so toll sein dürften, könnte ich mich auch mit schmaleren Reifen (die noch zur Felge passen) anfreunden.


    Ich habe hier irgendwo einen Beitrag gelesen, in dem jemand G1X Räder auf einem G2X montiert hat. Ich finde den Beitrag nur leider nicht mehr wieder.

    Es gibt aber auch eine Version der ABE, in der die Auflage EB1 bei den 10 mm Scheiben an der HA nicht steht. Die hab ich ausgedruckt und nehme die mit zum TÜV.

    Es geht um den F33 hier.


    Da sind jetzt die M 704 mit Serien-MB drauf, also 255/35 R19 an der HA. Da sind dann pro Seite noch 10 mm Eibach Pro-Spacer drunter. VA ist komplett Serie mit 225/40 R19.

    Besten Dank für die Erläuterungen!!! :thumbup:


    Also könnte ich meiner Frau jetzt die ABE ins Handschuhfach legen und gut ist?


    Dann könnte es nur noch Ärger wegen der fehlenden Kotflügelverbreiterungen (Auflage EB1) geben. Also doch wieder eintragen lassen...

    Du hast bei Spurplatten über 5 mm aber noch die Auflagen EA 1-5 und EB 1-5, was faktisch bedeutet, dass Du Kotflügelverbreiterungen brauchst (siehe Anhang 8 der von mir oben verlinkten ABE). Dann kann der Prüfer aber vor Ort entscheiden, ob das Profil ausreichend abgedeckt ist und Du auch ohne fahren kannst.

    Wo genau liest du denn das in der ABE ich konnte lediglich folgendes finden:

    Die ABE bezieht sich auf § 22 Abs. 1 StVZO. Da steht, dass durch die abnehmende Stelle der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau zu bestätigen ist.


    In der Regel schaut der Prüfer auf die Kennzeichnung der Platten und eben auf die üblichen Sachen wie Profilabdeckung 30° nach vorne und 60° nach hinten. Schlimmstenfalls muss Du sogar noch eine Schraube rausdrehen und nachweisen, dass diese halt um die Dicke der Platte länger sind als die Originalen. Dann wird das bescheinigt und Du kannst Dir den Quatsch zusammen mit der ABE ins Handschuhfach legen. Maßgabe ist dann in der Regel, dass Du das bei nächster Gelegenheit der Zulassungsstelle zum Nachtrag in die Fzg-Papiere vorlegt. Dabei ist die "nächste Gelegenheit" aber sehr dehnbar.

    Steht genau drinnen :thumbup:


    Du darfst nur Serienräder fahren, wenn du magst kann ich nachher mal ein Bild von der ABE machen.

    Danke, ist nicht nötig. Ich habe diese hier.


    Da steht aber drin, dass nach § 22 Abs. 1 StVZO die Abnahme von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen ist. In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 auf dem Nachweis (§ 19 Absatz 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen.


    Laut ABE wird eine Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur unter Beachtung der unter Anlage 4 aufgeführten Auflagen nicht für erforderlich gehalten.


    Dann bleibt aber immer noch die Pflicht zur Vorführung und Bestätigung des einwandfreien Einbaus (§ 19 Absatz 4 Satz 1). Also einfach die ABE ins Handschuhfach zu legen, reicht nach meinem Verständnis dann eben nicht aus.


    Aber: Wir entfernen uns hier meilenweit von den Anforderungen an den KFKA-Thread.

    ... dann kommen Spurplatten (11mm) drauf, die kann ich dann auch ohne Eintragung mit ABE fahren ...

    Bist Du Dir da sicher? Steht in der ABE dann explizit drin, auf welchem Fahrzeug die Platten mit welchen Felgen und Reifen und unter welchen Auflagen gefahren werden dürfen?

    Ich zweifle das nicht an, sondern bin nur neugierig. Ich habe nämlich eine ABE für meine Spurplatten für den F33, in der alle o. g. Angaben stehen, und muss die trotzdem in Verbindung mit Serienrädern eintragen lassen.