Sieht gut aus! Ich glaube, wenn man keine WC mehr abbekommen hat, ist das eine gute Alternative.
Beiträge von Rob1CC
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Nein, nur in speziellen technischen Informationssystemen.
Schade eigentlich, sowas ist eigentlich gut zu wissen. Ich fahre meist unter 140 (Begrenzung) und habe da festgestellt, dass er die lkws auf der anderen Seite hart blendet. Also hab ich ihn dauerhaft aus auf der Autobahn, auch wenn ich dann mal andere Strecken und damit schneller fahre (keine Begrenzung und nachts).
Jetzt weiß ich, dass ich ihn bei über 140 wieder anmachen kann

Sorry für OT.
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Nein, leider nicht. Ich hatte nur den Anruf bekommen "Jo, muss getauscht werden. Ist bekannt".
Eventuell kann @Hanselino weiterhelfen, der könnte sowas Wissen.
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Das mit dem Autobahn Licht ist gut zu wissen, danke Piwi87! Ich merke es nämlich auch, dass er lkws über die Leitplanke hinaus schlecht erkennt. Ich habe aber noch nie darauf geachtet, ob er bei über 140 nur Rechts aufblendet. Ich dachte bisher, dass er egal bei welcher Geschwindigkeit immer volle Hütte gibt, kann mich aber auch täuschen. Ich probiere es auf jeden Fall mal aus

Sind die Lichtmodi (Autobahn, Stadt) und Dinge Abbiegelicht eigentlich nochmal irgendwo genauer dokumentiert als in der Bedingungsanleitung? So Sachen wie diese 140km/h stehen da ja nicht drin...
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Puh, wenn ich nicht das helle Leder hätte, wäre die direkt meine. Sieht echt scharf aus!
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Alles gut, kann ja nicht jeder so ein Besserwisser sein ?
Spaß beiseite, ich weiß auch nicht woher ich das auf. Auf den gängigen Seiten ist immer nur der Aufkleber beschrieben, man muss schon direkt in die StVZO schauen, um das rauszufinden.
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Ich bin echt gespannt, sieht gar nicht verkehrt aus.
Mitte finde ich auch ok, nur drückt sich das Leder echt schnell ein. Es stumpft aber auch super schnell ab. Aber ich hab halt auch 35.000km lang den Ellenbogen immer auf der gleichen Stelle.
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Das ist nicht richtig . Wenn die Höchsgeschwindigkeit höher als die Reifenhöchstgeschwindigkeit ist MUSS ein Aufkleber sein ( zb 210 ) sonst mach die Rennleitung Ärger.

Jetzt hast du mich kurz aus dem Konzept gebracht und ich dachte schon, dass ich hier gefährliches Halbwissen verbreite. ABER StVZO §36:
ZitatAlles anzeigen[...] Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Dauer der Verwendung der Reifen
a) an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

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Anders als z.B. die Zweibeiner die das Gleiche auf Stefans Motorhaube gemacht haben

Meinst du solche, die auch zwei Arme haben? Im Zweifel sind die dann aber auch dumm gelaufen...
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Ich hab extra älter und nicht alt geschrieben
ich bin Bj 95, ich darf das 