Ganz genau so ist es auch, die Mindesthaltedauer hat der Händler in seinen AGBs verankert mit Strafzahlungen.
So wie mir gesagt wurde ist über irgendwelche Kanäle ein Auto ins Land des Putin gelandet. Die ersten die das Auto abgenommen haben waren wir, wir haben es aber gehalten und nach Deutschland verkauft. Ohne Rücksprache wurden wir dann einfach damit konfrontiert, dass der M3 nichts wird. Wir können ja alles belegen, nur wie will man sich davor schützen was der nächste und übernächste mit dem Auto macht?