Es gibt eine Beweislastumkehr, die innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf greift.
Beispiel:
Ich hatte seinerzeit im April meinen F32 abgeholt (Vorführer).
Als es dann 5-6 Wochen später richtig warm wurde, habe ich bemerkt das
die Klima fast keine Leistung brachte.
Grund: Steinschlag im Klimakühler. Zuerst hatte ich das Gefühl, man wollte
mir das anlasten aber als ich im Gespräch mit dem Serviceleiter die Vokabel
Beweislastumkehr fallen lies, war es geklärt.
Er lenkte plötzlich ein und ja, man werde das schon irgendwie regeln usw.
Ich musste nämlich nicht beweisen, das der Schaden schon vorher war, sondern
BMW hätte mir beweisen müssen, das der Schaden erst nach Fahrzeugübergabe
entstand.
Beides ist im fast unmöglich also ging es durch diese Regelung gut für mich aus ![]()