Zumindest ist es nach einer selbst durchgeführten Initialisierung schwierig für die Werkstatt den Fehler durch Inistialisierung zu beheben, geschweige den den Fehler nach zu vollziehen.
Wenn man den Fehler selbst behebt ist es fragwürdig die Werkstatt einzuschalten, beim nächstenmal würde ich mit dem Fehler eine BMW Werkstatt ansteuern um den Nachweis zu haben.
In diesem Fall gab es zwar Bilder ob die Werkstatt / BMW das aber als Beweismittel akzeptiert ist wohl abhängig von deinem Ansprechpartner bei BMW.
Unabhängig davon finde ich die Aussage der Werkstatt das man diese Funktion nicht als Kunde durchführen darf grenzwertig, zumal keinerlei Eingriff an Hard- und Software vorgenommen werden muß.