... Er meinte Leergewicht (laut Fz Schein mein 3er 1735kg) des Zugfahrzeuges mal dem Faktor 0.3 = bei unserem G20 eine maximale Zuglast von 520,5 kg!! ...
Quatsch!! Das ist nur bei ungefederten Anhängern so.
Ja, das ist gewichtsabhängig. Aber so:
Das Zugfahrzeug muß 1,3mal so schwer sein wie das ZulGG des Anhängers! Nix mit Zuglast.
Wir ham nen 1,2to Wohnwagen auf 100km/h zugelassen weil mein F33 seinerzeit 1,8to schwer war. Daher haben wir die Zulassung bekommen.
Wichtig ist noch, ob der eine Antischlingerkupplung oder vergleichbares hat. Wenn nicht muss das Zugfahrzeug technische Einrichtungen haben. Bei uns Anhänger-ESP.
Hätte er das nicht müsste das Zugfahrzeug glaub ich 1,5mal so schwer sein.
Auch ganz wichtig, die Reifen aufm Anhänger dürfen maximal 6 Jahre alt sein!!
Aber, wie dem auch sei. Du kannst locker bis 1,2to eine 100er Zulassung bekommen 
Informier Dich da mal auf den Seiten vom TÜV.
https://www.tuev-nord.de/de/pr…espanne-100kmh-zulassung/
EDIT:
Muss mich korrigieren. Bei Wohnwagen können wir mim G2x und Werks-AHK dasselbe Gewicht wie das Leergewicht ziehen. Bei anderen Anhängern sind es 1,2mal das Leergewicht. Beides natürlich nur bei gebremsten Anhängern!