Nur aus den GPS-Daten eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen halte ich für relativ schwer.
Anders sieht es natürlich aus, wenn du selbst einen Unfall verursachst und die Staatsanwaltschaft dann nach den Daten des Chips fragt.
Kommt drauf an, wenn die GPS Daten Aussagen das du mit 150 über die Landstraße gefahren bist als du einen Unfall hattest, da ist grob Fahrlässigkeit schon direkt vorhanden.. egal ob du einen Alleinunfall hast oder noch jemanden dabei schädigst ![]()