Beiträge von CJ#22

    Naja 100 Grad ist halt auch keine Temperatur.. interessant wird es bei 125-140 Grad, sprich wenn das Öl mal richtig heiß wird..


    Alles davor ist ja normal Betriebswarm oder eben Kalt..

    Ja also ich würde die ganze Nummer auch auf jedenfalls mit dem Anwalt durchsprechen..


    Ein Auto als nicht Unfallfrei anzugeben ist das eine, aber einen kapitalen Schaden am Rahmen der nur per Richtbank gerichtet wurde, nicht anzugeben ist was anderes.. das hätte er schon korrekt angeben müssen in seiner Verkaufsanzeige.


    Eigentlich sollte im Kaufvertrag auch alles genau drinnen stehen, sprich wenn nicht Unfallfrei, dann alles Schäden bzw. Vorschäden exakt aufgeführt mit entsprechenden Reparaturnachweisen, falls repariert.

    Tja da sage ich nur eins, ab zum Anwalt und ran an den Verkäufer.. der hat das Ding sicherlich als Unfallwagen gekauft und mimt jetzt den unschuldigen.. denn wenn das Teil mal bei BMW auf der Richtbank war, gäbe es dazu Unterlagen.. sprich der muss irgendwo anders gewesen sein..


    Verantwortung hierfür hat der freie Händler der dir das Ding verkauft hat und der muss nun auch den Schaden tragen und für alles gerade stehen, da er dir das ja verschwiegen hat.. denn er als Fach Händler muss sowas prüfen wenn er ein Fahrzeug kauft.


    Siehe meinen Beitrag, es werden Daten an BMW übermittelt, aber das sind meist nur so die erste Einschätzung, der richtige Bericht kommt nach der Reparatur.


    Ich kann verstehen, warum BMW den Schaden hier ablehnt, ist vollkommen nachvollziehbar, das ist für den Händler auch doof, denn er hat repariert und erst dann gemerkt oha hier stimmt was nicht. Aber wie gesagt bei so einer Lage unbedingt zum Anwalt, sonst wird das nichts.

    Grundsätzlich ist die Vorgehensweise bei solchen Fällen wie folgend:



    Die Werkstatt des Händlers, prüft den vorhandenen Mangel/Schaden und dokumentiert diesen, wenn es sich dabei um einen Fehler handelt, welcher in die Garantie oder Kulanz fallen könnte, wird die Dokumentation zusammen mit dem entsprechenden Antrag nach München an die AG gesandt, diese prüfen den Fall dann.


    Entweder reicht Ihnen die vorhandene Dokumentation oder sie schicken nochmal jemand vorbei. Dann erfolgt die vorläufige Freigabe.

    Vorläufige Freigabe meist darum, denn es könnte ja sein das man bei der laufenden Reparatur feststellt, das es sich um grob Fahrlässiges Eigenverschulden handelt, oder das Fahrzeug umgebaut ist und der Fehler dadurch hervorgerufen wurde.


    Nach erfolgreichem Abschluss der Reparatur, gehen die ganzen Unterlagen sowie eine Aufstellung der Arbeit und der Arbeitszeit wieder nach MUC, das wird nochmal geprüft und dann erfolgt die Kostenübernahme.


    Sprich in deinem Fall, muss es sich entweder um etwas handeln, was lediglich durch Eigenverschulden oder Umbau nicht mehr in die Garantie oder Gewährleistung fällt, sonst wäre nicht die erste Freigabe erfolgt.


    Um mehr sagen zu können, bräuchte man da genauere Angaben

    Generell sollte man aber sagen, Serie geht das ja fast schon straight raus mit Klappe offen und viel Lautstärke generiert man da vermutlich nicht, da der größte Faktor Opf und Kat sind, die schlucken das meiste an klang und Lautstärke

    Mittlerweile sind wir ja echt einige M3 und M4 hier, schöne Sache, weil so 1-2 Jahre nach Vorstellung des M3 war das hier tot, da gab es fast niemand..


    Mit dem M3 T ging es dann richtig los :thumbsup: