Die Voraussetzungen sind ja ok, das stört mich nicht. Entscheidend ist, was anschließend im Fahrzeugschein steht, da dies darüber bestimmt was ich wie nachrüsten/umrüsten darf (z.B. Klappenauspuff von Akra, Aulitzky,…)
Beiträge von Fabian G.
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Danke für die schnelle Antwort. Tatsächlich geht es um ein Bestellfahrzeug.
Ich befürchte leider auch, dass eine Zulassung wohl mit Phase 3 erfolgen müsste, allerdings hab ich die ChatGPT auch erfahren, dass es durchaus Sonderbedingungen gibt für Fahrzeuge die auslaufen und vor dem 01.07.2024 homologisiert worden sind. -
Kann mir einer Sagen, ob die Zulassung einen neuen M3 Touring zwischen dem 01.07.26 und 31.12.26 noch mit der UNECE R51.03 Phase-2-Typgenehmigung möglich ist, oder hier (leider) schon die Phase 3 greift?
Die EURO7 Norm wird ja (glücklicherweise) erst ab dem 01.01.2027 relevant.