Beiträge von Scindero

    Zwischen den unterschiedlichen Motorisierungen gibt es Unterschiede bzgl. der Herstellervorgabe. Gab dazu auch einen extra Thread hier im Forum.


    Ich Frage mich nur warum bspw. für den 320d einen deutlich niedrigerer Luftdruck vorgesehen ist als für den 330i.


    Ich fahre jetzt 2,6-2,7 bar (Auch wenn der Solldruck im Display wegen der Temperatur auf 2,9/3,0 oder 3,1 bar steht)


    Damit komme ich super klar. Auf meine Frage an BMW was der optimale Luftdruck zum fahren ist habe ich nur die Werte die auch in der Tür stehen bekommen. Aber es kann eben auch sein, dass diese Werte benötigt werden um einfach die Emissionsvorgaben zu erfüllen. Bestätigt bekommt man das aber nicht.

    Denkt ihr, das diese Leiste auch zu Sensatec passt?

    das ist eine wirklich gute Frage. Live gesehen habe ich das bisher nicht. Konfiguriert hatte ich es mehrmals... aber irgendwas hat mich dabei gestört.
    Ich persönlich würde mir bei Sensatec eine dunkle Carbon Variante wünschen.


    So toll ich Eiche finde... mit Sensatec wöre es von den aktuellen wohl Tetragon oder Klavirlack geworden.

    Au optischen Gründen kann ich das verstehen.
    Aus funktionalen finde ich die aktuelle Höhe vor Allem in Verbindung mit Performance Teilen schon tief genug... 10mm und ich würde auf dem Parkplatz zu Hause mit der Schütze aufsetzen.

    Hmmm, laut meinem Firmenrechner kostet mir der Wagenmit 360€ SB ca. 500€ aus meiner Tasche, laut deinem Link 680€. Mal schauen, wer Recht hat...


    Edit: egal ob ich als Jahresgehalt 10.000€ eingebe oder 100.000€ zeigt er mir immer den nahezu selben Betrag, den ich für das Firmenfahrzeug zahlen müsste. Bei 10.000€ gehalt müsste ich 660€ monatlich und bei 100.000€ Gehalt Müsste ich 680€ zahlen. Kann es stimmen?

    Das kann nicht stimmen.
    Im Rahmen der 1% Regel wird ja der BLP plus der Entfernungszuschlag auf das Brutto aufgeschlagen. Somit erhält man das neue Brutto für Lohnsteuer und SV Beiträge. Bei einem Einkommen über den jahresarbeitsentgeltgrenzen fallen auf den zu versteuernden Beitrag keine SV Abgaben an. Somit wird bei steigendem Gehalt, über die beiden Jahresarbeitsentgeltgrenzen der tatsächliche Aufwand für den Dienstwagen bei gleichem BLP eigentlich kleiner.