Kreditverträge können widerrufen werden - Aktuelles Urteil des EuGH

  • Moin,


    hier einmal etwas interessantes für diejenigen von Euch, die mit Ihrem finanzierten Bimmer unzufrieden sind und ihn am liebsten wieder zurückgeben würden (z.B. Funktions- und Lackprobleme, Sounddesign usw.):


    Klick!


    Worum geht es? - Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die in den meisten Finanzierungsverträgen enthaltenen Widerrufsinformationen mit Verweis auf den §492 Absatz 2 BGB für Kreditnehmer nicht weiter zumutbar ist und somit die 14-tägige Laufzeit der Vertragserklärung nicht angefangen hat zu laufen. Heisst also, man kann den Finanzierungvertrag (auch Leasing) jederzeit widerrufen. In diesem Fall wird der Vertrag komplett rückabgewickelt und man erhält die kompletten Zahlungen zurück.
    Auch in den BMW-Verträgen findet sich der o.a. Verweis, man sollte es aber im Vorfeld juristisch vorher bestätigen lassen.


    Nicht auszudenken, was mit BMW passiert, wenn jeder Kunde seinen finanzierten Bimmer einen Monat vor Vertragsende dem Händler auf den Hof stellt und von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht :huh:

  • Den gesamten Kaufbetrag bekommt man sicherlich nicht, schließlich hat man das Fahrzeug benutzt und es handelt sich nicht mehr um einen Neuwagen. Hier werden Kosten entsprechend angerechnet. So einfach wird das sicherlich nicht.

    Gruß Matthias

    Bisherige BMW

    BMW E30 316i / BMW E36 318i / BMW E46 318i / BMW E90 320i / BMW F30 316d / BMW F30 328i
    Aktuelle BMW

    BMW G20 330i /// M-Sport / BMW E88 118i Cabrio /// M-Sport

    Zukünftig BMW - was sonst !!!

  • So einfach ist es leider nicht. Ich meine, Verträge die vor 2012 oder so geschlossen wurden, waren definitiv fehlerhaft. Seitdem haben die Banken der Autohersteller die Verträge (Finanzierung und Leasing) fortwährend überarbeitet.


    Ich selbst habe noch ein Verfahren anhängig, welches sich (hoffentlich) nächsten Monat klären wird.
    Es geht um meinen F31, den ich wegen diverser Mänger und erfolgloser Reparaturen tauschen wollte. Da sich die BMW Bank da komplett querstellt, hat mein Anwalt nun die fehlerhaften Widerrufsklauseln mit ins Boot geholt, aber eher als weiteren Hebel, nicht als alleiniges Argument.
    Ob wir erfolgreich sind, werde ich dann bald erfahren ...

    F31 LCI 320d M-Sport G21 330i M-Sport Oxidgrau II

  • Habe das ganze vor ein paar Jahren mit meinem damaligen A5 durchexerziert. Habe am Ende kurz vor dem angesetzten Gerichtstermin dann ein Vergleichsangebot von der Bank bekommen und es angenommen.
    Hat sich insgesamt über rund 1 Jahr gezogen das ganze, aber lag ja alles beim Anwalt.


    Ende Dezember 2017 Widerruf erklärt, Anfang 2019 war der Fall abgeschlossen.

    Bimmercode im Raum Düsseldorf verfügbar.

  • Habe das ganze vor ein paar Jahren mit meinem damaligen A5 durchexerziert. Habe am Ende kurz vor dem angesetzten Gerichtstermin dann ein Vergleichsangebot von der Bank bekommen und es angenommen.
    Hat sich insgesamt über rund 1 Jahr gezogen das ganze, aber lag ja alles beim Anwalt.


    Ende Dezember 2017 Widerruf erklärt, Anfang 2019 war der Fall abgeschlossen.


    Und Du hast den vollen Zahlbetrag zurückbekommen? Oder gabs einen Abzug für die Nutzung?


    EDIT: Ok, Vergleichsangebot bedeutet, Du hast nicht alles zurückbekommen. Aber anscheinend war das angebot verlockend genug. ^^