Fragen zu BMW Bank Leasingangebot und risikolosem Andienungsrecht

  • Hallo,


    habe mich in den letzten Wochen schon viel damit beschäftigt und beabsichtige im Laufe der kommenden Woche einen 330i G21 zu bestellen in Verbindung mit einem Privatleasing über BMW.
    Da dies mein erstes Leasing ist, können mir vielleicht diesbezüglich erfahrenere User noch ein paar Tipps geben.


    Fahrzeuglistenpreis sind 66.090 €


    Ich habe folgendes Angebot vorliegen:


    Laufzeit: 36 Monate
    Laufleistung/Jahr: 15.000 km (realistisch ca. 17.000 km)
    keine Anzahlung


    Konditionen (brutto):
    Nettodarlehensbetrag: 57.498,29 €
    Sollzinssatz p.a.: 2,99 %
    eff. Jahreszins: 3,03 %
    Gesamtbetrag: 25.996,08 €


    monatliche Rate: 721,28 €
    Mehr-km-Satz: 9,91 ct
    Minder-km-Satz: 6,60 ct



    Meines Erachtens ein gutes Angebot für so ein neues Fahrzeug, oder?


    Hier habe ich als Kaufpreis für das risikolose Andienungsrecht 35.688,59 € brutto. Evtl. würde ich das Fahrzeug übernehmen und danach noch längere Zeit fahren.
    Ein anderer Händler wollte das nicht in den Vertrag aufnehmen und teilte mir mit, dass sie die Rückläufer grundsätzlich sowieso den Kunden zum Kauf anbieten. Allerdings ist der Händler doch gar nicht Eigentümer und somit kann er darüber nicht entscheiden. Zumal in den Bedingungen steht:

    Zitat

    Ein Erwerb des Fahrzeugs vom Leasinggeber durch den Leasingnehmer nach Vertragsablauf ist ausgeschlossen.

    Ich nehme an das steht in dem Vertrag mit vereinbartem Andienungsrecht nicht drin (erhalte ich am Dienstag)?


    Was mir weiterhin noch unklar ist, wie genau das mit dem Andienungsrecht abläuft.
    Aus dem bereits vorliegenden Vertrag ohne vereinbartes Andienungsrecht:


    Das bedeutet für mich aber auch, ich habe kein Vorkaufsrecht, wie ich das teilweise in Foren schon gelesen habe. Angenommen der Marktwert wäre größer als der vereinbarte Restwert müsste mir die Bank ja das Auto nicht andienen. Ist das so korrekt?



    Bereits vorab besten Dank für hilfreiche Antworten.


    Gruß
    Martin

    Gruß Martin


    G21 330i Touring Luxury Line 10/2019

  • Das bedeutet für mich aber auch, ich habe kein Vorkaufsrecht, wie ich das teilweise in Foren schon gelesen habe. Angenommen der Marktwert wäre größer als der vereinbarte Restwert müsste mir die Bank ja das Auto nicht andienen. Ist das so korrekt?

    Nein, du kannst den Wagen immer zu dem vereinbarten Preis übernehmen (oder ihn halt zurückgeben und die km abrechnen lassen). Grundsätzlich brauchst du dir bei einem Leasing über BMW keine Sorgen zu machen. Ich habe dies vor meinem letzten Kauf viermal ohne die geringsten Probleme gemacht.

  • Ausgehend vom Bruttolistenpreis läge der Leasingfaktor in Deinem Fall bei ca. 1,1 (wenn ich richtig gerechnet habe). Das ist für Privatleasing sicherlich akzeptabel. Gibt hier einen Thread, in dem die Interessenten ihre Leasingfaktoren geschrieben haben - kannst ja mal vergleichen.


    Das Thema Andienungsrecht (aus meiner Laiensicht): Klar mag es im Normalfall keine Probleme bei einem Kaufwunsch am Ende geben, aber rechtlich bist wohl erst auf der sicheren Seite, wenn Du das Andienungsrecht in den Vertrag aufnehmen lässt. So würde ich die vertraglichen Passagen verstehen, die Du zitiert hast.