Leasingrate und MwSt-Senkung

  • Guten Morgen zusammen,


    gerade habe ich festgestellt, dass die Leasingrate auch um die 3% MwSt gesenkt wurde.


    Allerdings frage ich mich gerade, wie das mit der damals geleisteten Leasingsonderzahlung geregelt ist?!
    Im Grunde war das doch eine Vorauszahlung der aktuellen Leasingraten und müssten doch dann eigentlich ebenfalls auf die reduzierte MwSt umgelegt werden.


    Oder war man in diesem Fall "der Blöde" weil man eine Sonderzahlung zu Beginn geleistet hat?


    Weiß hier zufällig jemand näheres?

  • Ist genauso wie Mexx sagt,


    Das Datum der Leistungserbringung gilt hier.


    Die Sonderzahlung war zum Datum XX fällig mit dem damals geltenden Mwst. Satz von 19%, also Datum der Leistung das "Rechnungsdatum".


    Rückwirkend etwas auf die 16 % zu kürzen ist nicht möglich da die Zahlung wie oben beschrieben zum Datum XX und der damals geltenden MSWT. fällig.


    Haben gerade viele ähnliche Fälle in der Firma und da ist es so was fällig war mit 19% auch wenn es Teilzahlungen waren können die nicht Rückwirkend mit 16% geltend gemacht werden.


    In diesem Fall dann leider "blöd gelaufen".

  • Folgender Hinweis wird mir seit heute von meinem Fuhrparkmanagement angezeigt:



    Zitat von Fuhrparkmanagement

    Wichtiger Hinweis: Ab dem 01.07.2020 beinhaltet der ausgewiesene Bruttolistenpreis 16% Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass abhängig vom Übergabedatum des Fahrzeuges der für Sie zur Versteuerung relevante Bruttolistenpreis sich ggf. erhöht. Sofern das Fahrzeug zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 an Sie übergeben wird, ist der Bruttolistenpreis inkl. 16% MwSt. relevant, bei Auslieferungen ab dem 01.01.2021 inkl. 19% MwSt. Bitte sehen Sie von Anfragen ab, ob Ihre Bestellung beschleunigt werden kann. Die Lieferzeit zu Ihrem Fahrzeug wird Ihnen per E-Mail kommuniziert.

    Übergabe war der 06.07.2020 -> 16%


    YES!

  • Die Info gilt bei dir für den BLP des Geldwerten Vorteils oder für den BLP eines Fahrzeugkaufs?


    Geldwerter Vorteil wäre per Gesetz die Erstzulassung anzusetzen.
    Für den Kauf wäre es der Tag der Fahrzeugentgegennahme.


    Bruttoleasingraten sind in dem Zeitraum ebenfalls zu reduzieren.



    Das ist mein letzter Stand hierzu

  • Ich bekomme meinen G20 in 2-3 Wochen und habe gestern vom Händler die Info bekommen, dass bei der Leasingsonderzahlung nicht einfach mit 16 statt 19% MwSt gerechnet wird, sondern dies ein wenig komplizierter ist:
    Er argumentierte das so, dass die Anzahlung eine Art "Vorschuss" auf die monatlichen Raten sei. Somit muss die Leasingsonderzahlung durch die Anzahl der geleasten Monate geteilt werden (bei mir 36) und für Juli-Dez wird mit 16% gerechnet, ab Januar dann wieder mit 19.
    Eventuell könnte man das ja in eurem Falle genauso argumentieren?
    Hier noch der Auszug aus den BMW Unterlagen:
    Die Leasingsonderzahlung stellt eine einmalige Vorauszahlung auf die monatlichen Leasingraten für die gesamte Vertragslaufzeit dar. Für die auf den Zeitraum ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 entfallende anteilige Leasingsonderzahlung gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 16%. Sofern unser Kunde eine Leasingsonderzahlung geleistet hat, erhält er eine Rückzahlung von der BMW Bank. Der genaue Zeitpunkt der Erstattung steht derzeit noch nicht fest. Wird der Vertrag im zweiten Halbjahr 2020 eröffnet und die Rechnung für die Leasingsonderzahlung mit 16% erstellt, hat der Kunde entsprechend ab Januar 2021 die Mehrwertsteuer Differenz nachzuzahlen.