Frage zur Abholung, Um-/Anmeldung usw.

  • Hallo meine lieben... ich habe da mal eine logistische Frage, da ich so eine Konstellation noch nicht hatte.


    Ich rechne damit, dass mein 3er spätestens nächste Woche beim Händler abgeholt werden kann. Da ich meine aktuellen Kennzeichen
    behalten möchte und meinen 5er in Zahlung gebe... wollte ich quasi nur einmal hinfahren, autos tauschen und zurück. Ist nicht grade um die Ecke.


    Kann das so überhaupt gehen? Am selben Tag das eine Fahrzeug abmelden und das andere mit den selben Kennzeichen zurückfahren?



    Ich befüchte, es läuft auf ein Kurzzeitkennzeichen hinaus. Habt ihr Erfahrung mit sowas oder einen TIP für mich?



    Viele Grüße

  • Vor einigen Jahren war die Übernahme deines eigenen Kennzeichens nicht so ohne weiteres möglich und ich befürchte, dass es auch heute noch so sein wird. Letztlich musst du berücksichtigen, dass das alte Fahrzeug nicht nur beim Straßenverkehrsamt abgemeldet sein muss, sondern auch das Hautptzollamt für die KfZ-Steuer und deine Versicherung interne Abmeldeprozesse durchführen müssen. Die kann natürlich erst dann erfolgen, wenn das Straßenverkehrsamt die Abmeldung offiziell an die beteiligten Institutionen weitergegeben hat. Diese benötigen dann wiederum für ihre internen Prozesse weitere Zeit. Folglich ist davon auszugehen, dass du auf dein aktuelles Kennzeichen erst nach einiger Zeit wieder zugreifen kannst, wenn es durch das Straßenverkehrsamt freigegeben wurde. Allerdings hat dann aber auch jeder andere die Möglichkeit, dieses Kennzeichen für sich zu beanspruchen.


    Gruß,
    Oliver

    Der „seit kurzem" mit dem Fuß schalten lässt :thumbsup:

  • Also ich hatte es damals so gemacht, dass ich mit meinem Auto zum Händler bin, von da dann mit den Kennzeichen zum Amt und ummelden und dann zurück zum Händler, den neuen Wagen abholen.
    Irgendwann musst du das alte Auto ja beim Amt ab und das neue anmelden. Mit dem abgemeldeten darfst du dann nicht mehr fahren.

  • Also du darfst ja theoretisch zur Zulassungsstelle fahren, abmelden und mit abgemeldeten Kennzeichen wieder nach Haus fahren (mitführen der Abmeldebescheinigung).
    Wenn du nun die Kennzeichen gleich auf das neue Fahrzeug zulässt, sollte doch eigentlich nichts dagegen sprechen. Vorausgesetzt dein Händler liegt
    auf dem Heimweg. ;)


    Das einfachste wäre aber bestimmt wenn du rote Nummern bekommst oder?

  • Das Kennzeichen kann man wohl reservieren während des Abmeldeprozesses. Probleme sehe ich eher in dem Rest den du geschrieben hast.
    Ich werde wohl eine 5 Tageszulassung nicht herumkommen.

  • Das wird so sein, aus den oben genannten Gründen. Wenn du dein bisheriges Kennzeichen gleichzeitig für die Neuzulassung reservieren kannst, umso besser. In einem Rutsch kann es aus versicherungs- und steuerrechtlichen Gründen nicht möglich sein.

    Der „seit kurzem" mit dem Fuß schalten lässt :thumbsup:

  • Also ich hatte es damals so gemacht, dass ich mit meinem Auto zum Händler bin, von da dann mit den Kennzeichen zum Amt und ummelden und dann zurück zum Händler, den neuen Wagen abholen.
    Irgendwann musst du das alte Auto ja beim Amt ab und das neue anmelden. Mit dem abgemeldeten darfst du dann nicht mehr fahren.

    das problem ist, dass der händler in nrw ist und ich in rlp wohne. sonst wäre das auch eine möglichkeit.

    Also du darfst ja theoretisch zur Zulassungsstelle fahren, abmelden und mit abgemeldeten Kennzeichen wieder nach Haus fahren (mitführen der Abmeldebescheinigung).
    Wenn du nun die Kennzeichen gleich auf das neue Fahrzeug zulässt, sollte doch eigentlich nichts dagegen sprechen. Vorausgesetzt dein Händler liegt
    auf dem Heimweg. ;)


    Das einfachste wäre aber bestimmt wenn du rote Nummern bekommst oder?

    denke auch, rote nummern sind am stressfreisten

    Wäre mir neu, dass man mit dem gerade abgemeldeten Fahrzeug nach Hause fahren darf. Es darf generell kein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden.

    der händler sagte mir auch, ich könne den wagen abmelden und damit noch zum händler fahren. habe aber im netz gelesen, dass man erst einen tag später die kennzeichen wiederverwenden kann.