Bei Tieferlegung Garantie weg?

  • Dennoch erlischt die Garantie auf das Fahrwerk wenn es gemacht wird, egal wer es macht :)


    Sobald nicht BMW Teile verbaut werden ist Sense mit der Gewährleistung wenn der Händler Dich ans Messer liefern will.

    Wo steht das?
    Kannst das Dokument mal dafür hochladen?

  • Erlischt die Gewährleistung am Fahrzeugdurch den Einbau von Zubehör?
    Nein, die gesetzlich geregelte Gewährleistung amFahrzeug erlischt nicht durch den Einbau von freiem Zubehör. Da dieRechte der Verbraucher gesetzlich abgesichert sind und nicht zurDisposition freier Vertragsverhandlungen stehen (§ 475 Abs. 1 BGB),können sie weder über die AGBs noch individualvertraglich beschränktwerden. Ein genereller Ausschluss der Gewährleistung durchFahrzeughersteller oder Verkäufer ist daher rechtlich nicht zulässig.Freies Zubehör hat nur dann Auswirkungen auf die Gewährleistung desVerkäufers, wenn das Zubehör nachweislich als Grund für den Mangelfestgestellt werden kann. Die Gewährleistung geht dann auf denHersteller des Zubehörs über, d.h. er haftet für etwaige Schäden amFahrzeug.

  • @Ritzo69 Garantie ist eine freiwillige Leistung, die an Bedingungen geknüpft sein kann.
    Gewährleistung - oder eher Sachmangelhaftung - ist etwas anderes.


    In der Diskussion hier wird das mal wieder gern verwechselt oder gleichgesetzt.

  • Wenn ich mir Federn in ein Fahrzeug einbaue, erlischt auf jedenfall nicht die Gewärleistung des Fahrzeugs. Die ja in Deutschland mit 24 Monaten auf Neuteile, gesetzlich geregelt ist.

  • @Ritzo69 Garantie ist eine freiwillige Leistung, die an Bedingungen geknüpft sein kann.
    Gewährleistung - oder eher Sachmangelhaftung - ist etwas anderes.


    In der Diskussion hier wird das mal wieder gern verwechselt oder gleichgesetzt.

    Genau das ist der Punkt.
    Was man bei der Gewährleistung auch bedenken muss, ist die Beweislastumkehr (nach 6 Monaten?).


    Sollte es also Probleme mit dem Fahrwerk geben und es ist nicht der Originalzustand, hat BMW gute Karten. Garantie ist nicht verpflichtend und nach dem 6. Monat ist der Besitzer in der Beweispflicht.

  • Ich sagte nie dass die komplette Gewährleistung erlischt! Ich sagte nur die Gewährleistung auf das Fahrwerk "erlischt" bzw. durch die Änderung ist es kein Zustand wie beim Verkauf, somit gibt es keine Beweislastumkehr denn Du hast ja aktiv eine Änderung zum Verkaufszustand herbeigeführt.


    Und somit "erlischt" die Gewährleistung für die Fahrwerkskomponenten, mehr habe ich nie gesagt! Und dein Text da ist durchaus richtig und passend ... wichtig wäre folgender Absatz:
    "... Die Gewährleistung geht dann auf den Hersteller des Zubehörs über, d.h. er haftet für etwaige Schäden amFahrzeug. ..."


    Sprich kaufst Du jetzt Eibach Federn ... und das Auto fährt danach wie ein Sack Nüsse ... und BMW Händler sagt "nix Gewährleistung weil Fahrwerk geändert" ... musst Du zu Eibach und die müssen das lösen.


    Sowas wird warscheinlich nie wirklich passieren, aber die Grundlage ist dass die Gewährleistung seitens BMW EIGENTLICH erlischt, mehr habe ich nicht zum Ausdruck bringen wollen :)

  • Was man bei der Gewährleistung auch bedenken muss, ist die Beweislastumkehr (nach 6 Monaten?).


    Soweit ich gelesen habe, hat BMW auf die Beweislastumkehr in den 3 Jahren Gewährleistung verzichtet. Hab ich bei einem Autotest in ner Fachzeitschrift gelesen - erinnere mich aber auch auf der offiziellen BMw-Seite was dazu gelesen zu haben.


    Nichtsdestotrotz: Gerade beim Leasing darfst gar keine Änderungen am Fahrzeug vornehmen ohne Zustimmung des Leasinggebers! Das Thema hatten wir im F56-Forum schon. Da ging es sogar um Streifen auf der Motorhaube. Die könnten beim Entfernen am Ende der Laufzeit Farbunterschiede verursachen, was eben wiederum zu Diskussionen und Abzügen führen könnte.


    Daher hatte ich mir die Zustimmung schriftlich per Mail geben lassen für unseren MINI!


    Ich komme aus dem Bereich Versicherungen und es ist wie auch da: So lang nichts passiert, wirds keinen interessieren. Aber WENN... viel Spaß bei den Diskussionen. ^^