Solange das abschalten per Tastendruck zulässig ist, kann es Dir nicht gegen Dich ausgelegt werden! Anders wäre es, wenn man es nur durch (illegale) Codierung ausschalten liesse. Dann könnte es ggf zum eigenen Nachteil im Falle eines Falles ausgelegt werden.
Macht schon Sinn allerdings werde ich das Gefühl nicht los, dass es als so eine Art von Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz gewertet kann wenn dabei dann auch noch die Geschwindigkeit übertreten wird… aber bin auch kein Anwalt.
Parallel zum Thema Deaktivierung des DSC, was ja im Falles eines Unfalles nach Regress schreit, wie auch unter Umständen die Aktivierung eines „Race Modes“ oder die Deaktivierung des 4wd bei BMW M-Modellen.. da gibt es nämlich Fälle.