Beiträge von Paul!

    Das hat auch nichts mit Kulanz zu tun, sondern mit Gewährleistung.

    Rechtsberatung im Forum kann und darf man nicht leisten, aber das ist schlichtweg falsch, soweit Du noch Gewährleistung hast.

    Wenn Du nach dem 1.1.2022 gekauft hast gilt als Verbraucher die Beweislastumkehr sogar ein Jahr lang.

    Der Unternehmer muss dann nachweisen, dass der Mangel nicht bereits bei Übergabe vorhanden bzw. in der Sache angelegt war.

    Ich habe die Felgen ganz neu erworben. So wie ich das beurteilen kann, sind die original gepulvert und nicht lackiert. Kann also sein, dass die bei der Aufbereitung lackiert werden, statt sie neu zu pulvern und da es zu Problemen mit der Haftung kommt.