Alles klar, verstanden.
was sagst Du zu dem Punkt mit den 15%?
92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)
Laut dem wäre ich ja wieder drin.
Werde morgen mal den TÜV damit drangsalieren.
Gruß
EDIT: Sehe gerade, hast Du schon beantwortet. Danke
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RE: BMW G2X/G8X Felgen mit 20 Zoll - Bilder & Unterhaltungen zu diesem Thema
Ich glaube die Hersteller nehmen dann die EU Verordnung zur Hilfe
92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)
Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h…
92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)
Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h…
EDIT 1: Habe mal das Dokument hochgeladen womit ich zum TÜV marschiere, Seite 1 und 74 sind in dem Fall interessant.