Danke fürs Daumen Drücken!!
Du meinst sicher die 90 Tage Regelung. Auf die baue ich auch, aber es gibt dabei wohl auch Haken/Bedingungen.... scheinbar greift die nur, wenn das zurückgehende Fahrzeug "neu" erworben wurde! Meiner war aber damals beim Kauf 6 Mon. alt.
Alles noch bisschen verwirrend.... und wohl auch bisschen vom Verhandlungsgeschick des Verkäufers mit der Bank abhängig. Gebe aber wieder "Laut", wenn es da Fakten gibt. Ist ja vielleicht auch für andere, in ähnlichen Situationen, interessant.
BG
Jürgen