Auch hier wird wieder was durcheinander geworfen. Die Beweislastumkehr ist ein Thema der (gesetzlichen) Sachmangelhaftung, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Bei Neuwagen ist ersteres idR nicht relevant (da Garantie > Sachmangelhaftung), bei Gebrauchten kann das schon anders aussehen.
Und die Garantie ist bei Änderungen natürlich ausgeschlossen, weil freiwillig und nach Bedingungen des Gebers.