Beiträge von Banjobanjo

    Eine Zulassung eines Firmenwagens auf den MA und dessen Privatadresse höre ich zum ersten Mal. Halte ich auch eher für ungewöhnlich muss ich sagen.Wenn die ÜG des Fahrzeugs direkt an dich erfolgt, handelt das Autohaus im Auftrag deines AG der ja Auftraggeber ist. Auch dann ist mE der Übergabetermin der 1. Nutzungstag, welcher für den GwV entscheidend ist.


    Beim Gwv geht es doch um die zu versteuernde Privatnutzung des Dienstfahrzeugs (welches hier halt auf den AN zugelassen wird).
    Der AG müsste doch nur die Privatnutzung bis zum ersten des Folgemonats schriftlich verbieten. Entsprechend ist der Gvw erst ab dem nächsten ersten in die Gehaltsabrechnung einzutragen. So sollte mit der Privatnutzung der Gvw steuerrechtlich unbedenklich aufschiebbar sein.

    Erster Anfängerbeitrag, aber ich „sitze seit 6.9.2019 im Wartesaal“, sodass ich mal kurz meine Erfahrungen teilen will.


    Bestellt am 6.9.2019 über die NL und die Bestellung an Alphabet weitergegeben (Firmenwagen). Als ich dann eine Abholung in der BMW Welt bei der NL angesprochen habe, wurde mir erklärt, dass BMW sich bei Werksabholung nicht die Blöße geben will und zugesagte Termine immer genau gehalten werden. Bei mir wurde es dann genau 3 Monate nach Bestellung, also am 06.12.2019 und habe eine Terminbestätigung von der BMW Welt von der NL weitergeleitet bekommen.


    In diesem Sinne, fröhliches Warten...


    PS: Wird ein G21 320d Sportline - im Vergleich zu manch anderen Konfigs hier nix dolles, aber ich freu mich trotzdem drauf