Eine Zulassung eines Firmenwagens auf den MA und dessen Privatadresse höre ich zum ersten Mal. Halte ich auch eher für ungewöhnlich muss ich sagen.Wenn die ÜG des Fahrzeugs direkt an dich erfolgt, handelt das Autohaus im Auftrag deines AG der ja Auftraggeber ist. Auch dann ist mE der Übergabetermin der 1. Nutzungstag, welcher für den GwV entscheidend ist.
Beim Gwv geht es doch um die zu versteuernde Privatnutzung des Dienstfahrzeugs (welches hier halt auf den AN zugelassen wird).
Der AG müsste doch nur die Privatnutzung bis zum ersten des Folgemonats schriftlich verbieten. Entsprechend ist der Gvw erst ab dem nächsten ersten in die Gehaltsabrechnung einzutragen. So sollte mit der Privatnutzung der Gvw steuerrechtlich unbedenklich aufschiebbar sein.