Reform Wohnungseigentumsgesetz: Anspruch auf private Ladestelle

  • Hi,


    auch wenn es mit dem G20/G21 nicht direkt was zu tun hat, ist es eventuell doch für den ein oder anderen von Interesse bei der Entscheidung für einen Hybrid.


    Infos hier:
    https://www.golem.de/news/wohn…november-2009-150753.html


    Interessant weil dann folgende Änderungen wohl umgesetzt würden:
    - Wenn einige der Eigentümer oder ein(e) Einzelne(r) eine Ladestation aufstellen möchte, dürfen sie das, tragen aber auch die Kosten.
    - Ausser es stimmen 2/3 oder mehr dafür, dann tragen alle die Kosten.
    - Bisher war bei grösseren Änderungen am Haus (zu denen idR. auch Ladestationen gehören) immer 100% Zustimmung erforderlich. Das ist zu mindestens für bestimmte Dinge nicht mehr nötig (Ladestation, Barrierefreier Umbau, Glasfaseranschluss...)


    Was ist der Vorteil:
    - Besitzer einer Wohnung die auch darin wohnen, können sich zusammen tun (oder eben eine(r) alleine) und dürfen trotzdem z.B. eine Ladestation aufstellen auch wenn andere das nicht wollen/brauchen. Wenn es weniger als 2/3 der Eigentümer sind müssen die, die das wollen eben auch die Kosten tragen.
    - Eigentümer, die eine Wohnung als reine Geldanlage sehen und kein Bock haben Geld zu investieren, können nicht mehr alles blockieren.



    Als Beispiel:
    Bei mir im Haus wohnen 10 Parteien und die Wohnungen gehören 10 verschiedenen Eigentümern. 2 Bewohner sind Eigentümer, die anderen 8 sind Mieter.
    Wenn nun 1 oder 2 der Eigentümer eine Ladestation für sinnvoll erachten und gerne eine hätten, die restlichen aber das nicht so sehen - ging bisher gar nichts, da der Umbau (Stromkabel nach aussen legen, Stromzähler anpassen bzw. zusätzlichen Zählerkasten aufstellen, Stellplätze aufgraben um das Kabel zu legen....) eine bauliche Veränderung darstellt und dafür war bisher 100% Zustimmung von allen Eigentümern nötig.


    Nach der Reform könnten 1 oder 2 oder aber auch 5 Eigentümer diesen Umbau durchführen lassen, wären aber auch für die Kosten zuständig.
    Blöd natürlich wenn dann Nr.6 später kommt und sagt, "schön das ihr die Vorbereitenden Maßnahmen bezahlt habt, ich häng meine Ladestation dann mal an das Kabel das ihr von Eurem Geld habt verlegen lassen). Mal schaun wie das geregelt ist oder ob man das in der Eigentümerversammlung regeln muss, dass dann Anteil kosten an die, die es vorgestreckt haben, gezahlt werden müssen...


    Sobald aber mindestens 7 Eigentümer zustimmen, werden die Kosten auf alle 10 umgelegt, das ist schon mal ein Vorteil, denn manch ein Vermieter sieht eine entsprechende Ladestation evtl. auch als Investition in die Zukunft für Mieter die ein E-Auto/Hybrid fahren und wert auf eine Ladestation legen. Die 3 die nur Geld einnehmen aber nicht investieren wollen müssen aber mitziehen - diese 3 (oder aber auch nur ein Einzelner) konnten bisher aber alles blockieren.



    weitere Infos auch hier:
    https://www.spiegel.de/wirtsch…15-4b8a-becb-f83a34e0486b

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  • Na endlich!
    Das Ja vom Vermieter für eine Steckdose in der TG habe ich schon, ebenso wie andere Eigentümer, die auch mitmachen wollen. Allerdings sind die Eigentümer alle gegen Elektroautos ... der Antrag auf eine Wallbox eines anderen Eigentümers wurde bereits abgelehnt.
    So spar ich mir das hin- und her bei der Eigentümerversammlung :D

  • Die Rechte (sofern es irgendwann mal in Kraft tritt) gelten aber soweit ich das verstanden habe nicht für Mieter - das muss dein Vermieter/der Eigentümer beantragen.
    Was ihr dann ausmacht, ob er das zahlt oder du ist dann wieder eine andere Sache.

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